DI025 Perlentaucher

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Diese Woche hat Sabine “SLS” Leutheusser-Schnarrenberger eine als grundsätzlich angekündigte Rede zum Urheberrecht gehalten (Volltext). Besonders gespannt wurden erwartet ihre Ausführungen zum geplanten Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage. Die Reaktionen waren unterschiedlich. Im Medienradio kommentiert und kritisiert Thierry Chervel vom Perlentaucher die SLS-Rede. Aggregatoren wie der Perlentaucher sind vom geplanten Leistungsschutzrecht vermutlich besonders betroffen. Der Journalist Matthias Spielkamp, irights.info wird kurz per Skype rein geschaltet und schildert seine Sicht auf die SLS-Rede.

Es geht um Fragen, wie ein LSR trennen will zwischen auf der einen Seite Links und Snippets großer Plattformen wie Google, die dafür zahlen sollen, und auf der anderen Seite Links und Snippets kleiner Publikationen wie Perlentaucher, die tendenziell eher nicht zahlen sollen. Auch die Einlassungen von SLS zum Verhältnis Urheber-Verwerter-Nutzer stoßen auf Kritik.

Thierry Chervel erzählt von den Anfängen des Perlentauchers, erläutert das Projekt heute und wirft einen Blick in die Zukunft – vor allem auf den Prozess vor dem BGH gegen die FAZ.

10 Kommentare

  1. Pingback: Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt

  2. [QUOTE]
    Vom Zeitpunkt seiner Publikation an entwickelt jedes Druckwerk ein Eigenleben. Es bleibt nicht nur vermögenswertes Ergebnis verlegerischer Bemühungen, sondern wirkt in das Gesellschaftsleben hinein. Damit wird es zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Geschehen seiner Zeit mitbestimmenden Faktor.

    Es ist, losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit, geistiges und kulturelles Allgemeingut.

    (BVerfGE 58, 137 (148 f.)).
    [/QUOTE]

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    Vom Zeitpunkt seiner Publikation an entwickelt jedes Druckwerk ein Eigenleben. Es bleibt nicht nur vermögenswertes Ergebnis verlegerischer Bemühungen, sondern wirkt in das Gesellschaftsleben hinein. Damit wird es zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Geschehen seiner Zeit mitbestimmenden Faktor.

    Es ist, losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit, geistiges und kulturelles Allgemeingut.

    (BVerfGE 58, 137 (148 f.)).
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  5. Pingback: die FDP als wettbewerbsfeindliche Partei: das Leistungsschutzrecht | Kajüte

  6. Danke für eine wie immer sehr aufschlussreiche Sendung. Ich finde, ihr könnt öfter so eine “Skype-Experiment” machen. Das wirkte echt wie im professionellen Radio. Naja, ihr seid ja auch vom Fach. 😉

  7. Danke für eine wie immer sehr aufschlussreiche Sendung. Ich finde, ihr könnt öfter so eine “Skype-Experiment” machen. Das wirkte echt wie im professionellen Radio. Naja, ihr seid ja auch vom Fach. 😉

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